RS0127540 – OGH Rechtssatz
RS0127540 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Grundsätzlich wird man in AGB unter der Überschrift „Wertsicherung“ mit Regelungen zu rechnen haben, die eine Indexierung, Erhöhung oder Anpassung des vereinbarten Entgelts betreffen. Allerdings wird ein durchschnittlicher Verbraucher, der einen Vertrag ausdrücklich fix ohne Wertsicherung bzw mit fixen Zinsen vereinbart, den Punkt „Wertsicherung“ in AGB gerade nicht auf sich beziehen und auch nicht damit rechnen wird, dass dort trotz der Fixvereinbarung Entgeltanpassungsbestimmungen auch für seinen Fall enthalten sein könnten.