RS0127531 – OGH Rechtssatz
RS0127531 – OGH Rechtssatz
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Eine AGB-Klausel des Inhalts „Stornierung: Vor Vertragsbeginn durch jeden Antragsteller gegen Schadenersatz mindestens aber 15 % vom Basispreis möglich.“ erweckt den der tatsächlichen Rechtslage widersprechenden Eindruck, es müsste jedenfalls ein Schadenersatz von mindestens 15 % vom Basispreis bezahlt werden, und ist daher unzulässig. (Klausel 1)