JudikaturJustizRS0127482

RS0127482 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2014

Wenn ein Mann die biologische Vaterschaft bezüglich eines unehelichen Kindes bestreiten oder aber feststellen lassen will, betrifft das rechtliche Verhältnis des Vaters zu seinem vermeintlichen Kind sein Privatleben.

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