JudikaturJustizRS0127415

RS0127415 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2015

Im zweipersonalen Verhältnis begründet die Gutschrift keine abstrakte Verbindlichkeit des Kreditinstituts. Maßgebend ist das der Gutschrift zu Grunde liegende Verhältnis, somit das materiell-rechtliche Verhältnis der Parteien.

Entscheidungen
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