RS0127408 – AUSL EGMR Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der Schutz des Rechts auf das eigene Bild vor Missbräuchen von dritter Seite ist integraler Bestandteil der von Art 8 MRK geschützten Rechte. Die missbräuchliche Verwendung einer Fotografie, deren Verwendung lediglich für einen bestimmten Zweck genehmigt wurde, kann somit ein triftiges Motiv für die Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit sein. (Bem: Hachette Filipacchi Associés ["Ici Paris"] gegen Frankreich)