JudikaturJustizRS0127404

RS0127404 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2019

Eingriffe in die Meinungsfreiheit von Parlamentariern erfordern eine besonders strenge Kontrolle, weil vor allem für einen vom Volk Gewählten die freie Meinungsäußerung bedeutend ist, da er seine Wählerschaft vertritt, auf ihre Sorgen aufmerksam macht und ihre Interessen verteidigt.

Entscheidungen
6