JudikaturJustizRS0127383

RS0127383 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2021

Bei „Tätigkeiten mit geringstem Anforderungsprofil“ iSd § 255 Abs 3b ASVG handelt es sich einerseits um leichte körperliche Tätigkeiten, die bei durchschnittlichem Zeitdruck und vorwiegend in sitzender Haltung ausgeübt werden und (= während der Ausübung der Tätigkeit) mehrmals täglich einen Haltungswechsel ermöglichen (erste Fallgruppe) und andererseits um leichte körperliche Tätigkeiten, die bei durchschnittlichem Zeitdruck vorwiegend in sitzender Haltung ausgeübt werden oder (= nicht während der Ausübung der Tätigkeit) mehrmals täglich einen Haltungswechsel ermöglichen (zweite Fallgruppe).

Entscheidungen
25