JudikaturJustizRS0127367

RS0127367 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 2011

§ 39 Abs 1 MedienG idF Mediengesetznovelle 2005, BGBl I 2005/49, über den Anspruch des im Verfahren obsiegenden Medieninhabers, eine kurze Mitteilung über die Verfahrensbeendigung auf Kosten des Privatanklägers oder Antragstellers zu veröffentlichen, ist nur auf Mitteilungen oder Darbietungen anzuwenden, die nach dem 1. Juli 2005 (Inkrafttreten) verbreitet wurden, wobei darunter Publikationen als Gegenstand mediengesetzlicher Anspruchs- oder Haftungstatbestände zu verstehen sind, nicht aber aufgrund gerichtlicher Anordnung veröffentlichte Mitteilungen nach § 8a Abs 5 oder § 37 MedienG.

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