Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts insgesamt wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 436,27 EUR (darin 72,71 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 7. 2004 bis 31. 7. 2005 bei der V***** GmbH (nunmehr nach Änderung des Firmenwortlauts: die Beklagte) als Arbeitnehmer beschäftigt. In einem gerichtlichen Vergleich vom 26. 9. 2005 vereinbarten die Streitteile die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhä…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. 1. Der Inhalt des vom Kläger begehrten Dienstzeugnisses ist im Verfahren nicht strittig. Gegenstand des Rechtsstreits ist ausschließlich das Ausstellungsdatum des Dienstzeugnisses. Zutreffend ist, dass dazu bisher Rechtsprechung fehlt. 2. Der Arbeitgeber ist…