Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Erst und Zweitantragsteller sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 58 GB *****. Auf dieser Liegenschaft ist zu C LNr 9a zu TZ 7680/2010 ein Belastungs und Veräußerungsverbot gemäß Punkt VI des Übergabsvertrags vom 16. 4. 2009 für Hermann P*****, geboren am 5. 4. 1937, und M…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. Das Grundbuchsgericht hat das Ansuchen und dessen Beilagen einer genauen Prüfung zu unterziehen und darf eine grundbücherliche Eintragung nur dann bewilligen, wenn aus dem Grundbuch in Ansehung der Liegenschaft oder des Rechts kein Hindernis g…