JudikaturJustizRS0127304

RS0127304 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2011

Art 5 Abs 1 MRK erlaubt keine Abwägung zwischen dem Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit und dem staatlichen Interesse am Schutz seiner Bevölkerung vor der Gefahr des Terrors. Internierung und Präventivhaft ohne Anklage sind unvereinbar mit dem Recht auf persönliche Freiheit, wenn keine gültige Derogation nach Art 15 MRK vorliegt. (Bem: A. u.a. gegen das Vereinigte Königreich)

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