JudikaturJustizRS0127252

RS0127252 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2018

Das Recht, die eigene Abstammung zu kennen fällt in jedem Fall in den Anwendungsbereich des Begriffs Privatleben, der wichtige Aspekte der persönlichen Identität, wie die Kenntnis der Identität des eigenen Erzeugers, beinhaltet. Jäggi gegen die Schweiz

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