JudikaturJustizRS0127247

RS0127247 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2018

Verbote und Aufträge an den Obsorgebetrauten greifen – auch wenn nicht die Obsorge ganz oder teilweise entzogen wird – in das elterliche Obsorgerecht ein. Sie setzen in Zusammenhang mit § 176b ABGB eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohls und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustands voraus. Solche Maßnahmen müssen aber, um gerechtfertigt zu sein, auch die Eignung aufweisen, der offenkundigen Gefährdung des Kindeswohls wirksam zu begegnen.

Entscheidungen
5