JudikaturJustizRS0127243

RS0127243 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2011

Der Gesetzgeber hat mit § 38 Z 7 SchSpG (§ 31 Z 7 TAG) einen eigens formulierten Entlassungstatbestand geschaffen, dessen Gegenstand ein Verhalten des Mitglieds des Theaterunternehmens ist, das – ähnlich wie bei den Tatbeständen der §§ 82 lit d GewO 1859, 27 Z 1 3. Tatbestand AngG – Vertrauensunwürdigkeit zur Folge hat. Es fehlt daher im Anwendungsbereich des SchSpG (TAG) an einer planwidrigen Lücke für die Annahme einer analogen Anwendung des § 27 Z 1 3. Tatbestand AngG. Ein Tatbestand kann dann nicht unter die Generalklausel des § 37 SchSpG (§ 30 TAG) subsumiert werden, wenn er unter einen der beispielsweise aufgezählten Fälle des § 38 SchSpG fiele, würde ihm nicht ein dort als Erfordernis angeführtes Merkmal mangeln.