§ 30 Vorzeitige Auflösung
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
Das Bühnenarbeitsverhältnis kann vor Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigen Gründen gelöst werden.
Rückverweise
TÄG · Tierärztegesetz
§ 41 Strafbestimmungen
…§ 28 Abs. 5 die Leistung der Ersten Hilfe bei einem Tier verweigert; 13. Zeugnisse oder Gutachten entgegen den Vorschriften des § 30 Abs. 1 ausstellt; 14. Aufzeichnungspflichten nach diesem Bundesgesetz nicht erfüllt. (2) Gegen juristische Personen (Tierärztegesellschaften) kann eine Geldstrafe bis zu 10 000 …