Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die angefochtenen Entscheidungen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass Pkt 1. des erstgerichtlichen Beschlusses wie folgt zu lauten hat: „Dem Gegner der gefährdeten Partei wird aufgetragen, der gefährdeten Partei einstweilen ab 15. 10. 2010 monatlich am…
Text Begründung: Zugleich mit ihrer am 14. 10. 2010 bei Gericht eingelangten Unterhaltsklage begehrte die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) einstweiligen Unterhalt gemäß § 382 Z 8 lit a EO, worauf das Erstgericht eine einstweilige Verfügung mit folgendem Inhalt erließ: „Dem Gegner d…
Rechtliche Beurteilung 1. Wie der Revisionsrekurswerber selbst nicht in Frage stellt, gingen die Vorinstanzen davon aus, dass die Antragstellerin einen Sachverhalt bescheinigt hat, der gemäß § 94 ABGB einen Unterhaltsanspruch in Höhe von (zumindest) monatlich 500 EUR rechtfertigt. Damit ist aber zwingend davon auszugehen,…