Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 445,82 EUR (darin enthalten 74,30 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Urteil vom 20. 8. 1999 (ON 55) wies das Landesgericht Salzburg das Begehren des Klägers auf Scheidung aus dem Alleinverschulden der Beklagten ab und schied die Ehe nach § 55 Abs 3 EheG mit dem Ausspruch, dass der Kläger die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Gegen die Abweisung…
Rechtliche Beurteilung 1. Gegen den hier angefochtenen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem die Unwirksamkeit einer Klagszurücknahme in Ehesachen ausgesprochen wurde, ist nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Rekurs zulässig (RIS Justiz RS0042010; vgl auch Lovrek in Fasching/Konecny ² § 237 ZPO Rz 16)…