Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Erstgerichts wird wiederhergestellt. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.165,50 EUR (darin enthalten 165,09 EUR USt und 175 EUR Pauschalgebühr) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens zweiter und dritter Instanz binne…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 14. 6. 2002 Mieter der Wohnung in *****. Mit Aufkündigung vom 24. 10. 2005 begehrte die Klägerin, dem Beklagten aufzutragen, das genannte Objekt bis 31. 1. 2006 geräumt der Klägerin zu übergeben. Die Klägerin stützte sich auf die Kündigungsgründe des § 30 A…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die außerordentliche Revision der Klägerin aus dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung mit dem Antrag, das erstgerichtliche Urteil wiederherzustellen. Hilfsweise wird ein Aufhebungsantrag gestellt. Der Beklagte beantragt in der Revisionsbeantwortung, die Revis…