Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben . Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst dahin zu Recht erkannt, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen einschließlich der bereits rechtskräftig erledigten Teile wie folgt zu lauten haben: „Die in der Hauptverhandlung der I***** AG vom 11…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine an der Wiener Börse notierte Aktiengesellschaft. Der Kläger war zumindest vom 11. 9. 2008 bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Aktionär der Beklagten. Am 11. 9. 2008 fand eine ordentliche Hauptversammlung der Beklagten statt, bei der vo…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Rechtslage zum Teil verkannt hat; er ist auch berechtigt. 1. Wie die Vorinstanzen bereits zutreffend erkannt haben und wie dies auch im Rekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof nicht in Zweifel gezogen wird, ist auf den hier zu…