Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Beide Parteien sind österreichische Staatsangehörige. Ihre Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 19. 2. 2010 rechtskräftig geschieden. Mit noch am 19. 2. 2010 beim Erstgericht eingebrachtem Antrag beantragte der Antragsteller die Aufteilung des ehelichen Gebrauch…
Rechtliche Beurteilung 1. Nach neuerer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs können die in § 66 Abs 1 Z 1 AußStrG bezeichneten Verfahrensmängel, also bestimmte Fälle der „Nichtigkeit“ des Verfahrens, auch dann in einem Revisionsrekurs geltend gemacht werden, wenn sie vom Rekursgericht bereits verneint wurden (10 Ob 25/…