Spruch Der Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Beschwerdegericht vom 4. Dezember 2013, AZ 132 Bl 225/13m, verletzt § 89 Abs 2b zweiter Satz (iVm Abs 2a) StPO sowie § 381 Abs 1 Z 8 StPO. Der Beschluss wird aufgehoben und der ihm zu Grunde liegenden Beschwerde des Privatanklägers nicht Fol…
Text Gründe: In der Strafsache des Privatanklägers Dr. Johannes P*****, AZ 18 U 61/13m des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, wurde die Angeklagte Brigitte M***** mit unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Urteil vom 24. Juli 2013 des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB schuldig erkann…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobenen Beschwerde des Privatanklägers (ON 13) gab das Landesgericht für Strafsachen Wien als Beschwerdegericht mit Beschluss vom 4. Dezember 2013, AZ 132 Bl 225/13m, Folge, kassierte den Beschluss und trug dem Erstgericht insoweit die neue Entscheidung auf. Zur Begründung führte das B…