RS0127015 – OGH Rechtssatz
RS0127015 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei der Frage, ob die Verwertung auf Basis des Händler- oder des Privatankaufspreises vorgenommen werden kann, kann es in Abwägungen der beiderseitigen Interessen von Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber nicht als sorgfaltswidrig angesehen werden, wenn eine Vorbehaltssache vom Sicherungsnehmer im Rahmen eines Freihandverkaufs zu jenem Marktpreis verwertet wird, der dem Händlerankaufspreis entspricht.