Spruch Die Revisionsrekurse der Nebenintervenienten werden zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 4.151,95 EUR (darin 691,99 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Beklagte verstarb während des Verfahrens. Die zur Verlassenschaftskuratorin bestellte Enkelin der Erblasserin erteilte Rechtsanwalt Dr. W***** H***** Prozessvollmacht. Am 30. 7. 2008 wurde der überschuldete Nachlass der Verlassenschaftskuratorin an Zahlungsstatt überlassen, die am 23…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) Ausspruch des Rekursgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO ab. 1. Nach § 158 Abs 1 ZPO wird das Verfahren unterbrochen, wenn eine Partei die Prozessfähigkeit verl…