JudikaturJustizRS0127009

RS0127009 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. August 2021

Der Schenkungsbegriff iSd § 785 Abs 1 ABGB ist wirtschaftlich zu betrachten, also darauf abzustellen, ob jemand unentgeltlich einen Vermögenswert erhält und dadurch eine Wertminderung des Nachlasses eintritt. Dementsprechend ist auch davon auszugehen, dass der Verzicht auf ein Recht als Schenkung qualifiziert werden kann.

Entscheidungen
4