Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei 213 EUR (darin enthalten 35,50 EUR an USt) der Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beiden Streitteile sind die Kinder des am 6. 8. 2003 verstorbenen gemeinsamen Vaters und der am 31. 12. 2003 verstorbenen gemeinsamen Mutter. Aus den Feststellungen ist für die im Revisionsverfahren noch strittigen Fragen hervorzuheben, dass es im Jahr 1999 zwischen dem Kläg…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobenen Revisionen des Klägers und der Beklagten sind aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. § 785 Abs 1 ABGB legt grundsätzlich fest, dass auf Verlangen eines pflichtteilsberechtigten Kindes oder Ehegatten bei der Berechnung des Nachl…