Spruch Der Revisionsrekurs der Antragstellerinnen wird zurückgewiesen. Die Antragstellerinnen sind schuldig, dem Antragsgegner dessen mit 410,83 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 68,47 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrten die Antragstellerinnen als (ehemalige) Mieterinnen im Haus *****, den Antragsgegner als Eigentümer dieser Liegenschaft zur Legung der Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2005 bis 2007 zu verhalten (§ 20 Abs 4 MRG). Der Vermieter sei se…
Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) Ausspruch des Rekursgerichts erweist sich der Revisionsrekurs als nicht zulässig. Es werden darin nämlich keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigenden Rechtsfragen von der Qualität des § 62 Abs 1 AußStrG…