JudikaturJustizRS0126999

RS0126999 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2011

Im Unterschied zu § 4 Abs 3 MG ist weder eine vorhergehende Information der Mieter von der bevorstehenden Legung der Abrechnung noch eine Mindestfrist für den Verbleib einer Betriebskostenabrechnung Voraussetzung für die Bewirkung einer Abrechnung nach § 21 Abs 3 MRG.

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