JudikaturJustizRS0126971

RS0126971 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2011

Die Entscheidung des EGMR Taxquet gegen Belgien (16. 11. 2010 [Große Kammer], Nr 926/05) bietet keine Grundlage für eine Befassung des Verfassungsgerichtshofs gem Art 89 Abs 2 B-VG. Die StPO enthält sämtliche von der Großen Kammer des EGMR beispielhaft geforderten Verfahrenssicherheiten, nämlich die Rechtsbelehrung oder Anleitung der Geschworenen durch den vorsitzenden Richter oder die Stellung präziser, eindeutiger Fragen, die ein Gerüst schaffen, auf welches der Schuldspruch gestützt wird; § 345 Abs 1 StPO sichert als effektive Rechtsschutznorm die Einhaltung dieser Garantien.