Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts lautet: „Der betreibenden Partei wird aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Bezirksgerichts Graz vom 17. November 2006, GZ 24 C 1713/04a-41, wider die…
Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund des mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 15. März 2010 versehenen Teilurteils des Bezirksgerichts Graz vom 17. November 2006, AZ 24 C 1713/04a, die Exekution durch Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob den im Spruch dieser Ents…
Rechtliche Beurteilung Der von der Betreibenden erhobene Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; er ist teilweise auch berechtigt. 1. Die Exekution nach § 350 EO dient der exekutiven Durchsetzung von Ansprüchen auf Einräumung, Übertragung, Beschränkung oder Aufhebung eines bücherlichen Re…