RS0126940 – AUSL EGMR Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der GH hat bereits festgestellt, dass der Schutz persönlicher und nicht zuletzt medizinischer Daten von grundlegender Bedeutung für den Genuss des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist. Die Wahrung der Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten ist ein entscheidender Grundsatz im Rechtssystem aller Konventionsstaaten. Diese Überlegungen gelten insbesondere in Hinblick auf den Schutz der Vertraulichkeit der HIV-Infektion einer Person. Die Offenlegung solcher Daten kann ihr Privat- und Familienleben ebenso wie ihre soziale Lage und ihre Beschäftigungssituation in dramatischer Weise beeinträchtigen, in dem sie die Person Schmähungen und der Gefahr der Ächtung aussetzt.