Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden ersatzlos aufgehoben.…
Text Begründung: Die Erblasserin setzte testamentarisch als „Alleinerben und befreiten Vorerben (Substitution auf den Überrest)“ den nunmehrigen Revisionsrekurswerber und als Nacherben zu gleichen Teilen ihre drei Kinder ein. Weiters verfügte sie, dass im Falle des Todes eines Nacherben vor dem Nacherbfa…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des erbantrittserklärten Witwers ist zulässig und berechtigt. Das Erstgericht begründete die Bestellung des Posteritätskurators zwar nicht näher, aus dem Umstand, dass es die Bestellung in seiner Funktion als Verlassenschaftsgericht vornahm, ist allerdings abzule…