JudikaturJustizRS0126779

RS0126779 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2011

Die Vorlage eines Scheinvertrags über eine (gar nicht erfolgte) Vermietung eines Teils einer Liegenschaft begründet jedenfalls eine den in § 156 Abs 1 StGB beispielhaft genannten Begehungsformen entsprechende Tathandlung.

Entscheidungen
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