Spruch Dem Revisionsrekurs der verpflichteten Partei wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Am 17. April 2001 wurde der betreibenden Partei aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsakts vom 24. Oktober 1997 zur Hereinbringung von 415.277,80 ATS (= 30.179,41 EUR) die Forderungsexekution nach § 294a EO und die Fahrnisexekution gegen den Verpflichteten bewilligt. Sowohl die Forderu…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Die Ausführungen des Verpflichteten in seinem Revisionsrekurs lassen sich dahin zusammenfassen, dass die dem Verpflichteten im Vereinigten Königreich erteilte Restschuldbefreiung auch voll…