Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihrer erfolglosen Revision selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der späteren Gemeinschuldnerin vom 1. Jänner 2006 bis 20. Juli 2006 als Angestellter beschäftigt, das Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt. In seinem Dienstvertrag war eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. Am 28. März 2008 wu…
Rechtliche Beurteilung Die von der beklagten Partei beantwortete Revision des Klägers ist aus dem vom Berufungsgericht dargelegten Grund zur Verdeutlichung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Nach § 3 Abs 3 IESG sind der Berechnung des Insolvenz-Entgelts für gesicherte Ansprüche grundsätzlich nur die gesetz…