Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der erstklagenden Partei die mit 1.577,78 EUR (darin 262,96 EUR USt) und der zweitklagenden sowie der drittklagenden Partei die je mit 854,63 EUR (darin 142,44 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu …
Text Begründung: Die Kläger erwarben von der beklagten Bauträgerin mit Kaufverträgen vom 6. 10. 2006 (Erstklägerin) und 19. 1. 2007 (Zweitklägerin und Drittkläger) Anteile an einer Liegenschaft in Wien, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist. Die erworbenen Objekte befinden sich in einem um das Jahr 19…
Rechtliche Beurteilung Die von der beklagten Partei gegen das Berufungsurteil erhobene Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. Weder in der Begründung des zweitinstanzlichen Zulassungsausspruchs noch in der Revision wird eine…