JudikaturJustizRS0126728

RS0126728 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2020

Wenn nach einem Verbesserungsversuch des Übergebers einer mangelhaften Sache derselbe Mangel wieder auftritt, dann trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass diese Verbesserung ungeachtet dessen erfolgreich war.

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