JudikaturJustizRS0126724

RS0126724 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2019

Die Unschuldsvermutung wird durch eine gerichtliche Entscheidung oder Äußerungen eines staatlichen Funktionärs verletzt, wenn sie eine Ansicht über die Schuld eines Angeklagten wiederspiegeln. Dabei ist Bedacht auf die Wortwahl von Behördenvertretern zu nehmen.

Entscheidungen
10