JudikaturJustizRS0126681

RS0126681 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2017

Die wirksame, also berechtigt ausgesprochene Zurückweisung der mit Anfechtung oder aus anderen Gründen mit Verlust bedrohten Zahlung setzt (nur) eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Gläubigers an den Schuldner voraus, die Zahlung nicht anzunehmen. Die Zurückweisungserklärung ist unverzüglich abzugeben.

Entscheidungen
2