JudikaturJustizRS0126675

RS0126675 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 2011

Die Datierung der Setzung eines Buchvermerks auf demselben ist zwar zum Nachweis des Zeitpunkts des Rechtsübergangs zweckmäßig, aber kein Erfordernis für die Wirksamkeit der Sicherungszession (Abkehr von SZ 11/15).

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