Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die betreibende Partei hat der verpflichteten Partei die mit 1.189,44 EUR (darin 198,24 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Revisionsrekurskosten binnen 1…
Text Begründung: Der Verpflichtete ist aufgrund der vollstreckbaren Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 23. Juli 2009, AZ 1 R 213/10p, ua schuldig, in die Übertragung der Internet-Domain Namen taurusrubens.com und rubenstaurus.com auf die betreibende Partei einzuwilligen…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht genannten Gründen zulässig und auch berechtigt. Nach Ansicht des Verpflichteten sei der Umstand, dass der Adressat der Erklärung des Verpflichteten eine Registrierstelle mit Sitz in den USA ist, nicht geeignet, die Bestimmungen des österreichischen V…