JudikaturJustizRS0126624

RS0126624 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2016

Ein Wertberichtigungsbedarf in dreistelliger Euro-Millionenhöhe ist jedenfalls – auch bei Unternehmen mit überdurchschnittlich hohen Bilanz- oder Eigenkapitalsummen oder mit besonders hohem Jahresertrag – geeignet, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der zu beschreibenden Gesellschaft erheblich verzerrt darzustellen und begründet solcherart einen im Sinn des § 255 Abs 1 AktG tatbestandsmäßigen Darstellungsmangel. Starre Prozentsätze zwischen den gesellschaftlichen Eckdaten und dem Ausmaß der Verzerrung sind der österreichischen Rechtslage insoweit fremd.