RS0126619 – OGH Rechtssatz
RS0126619 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das gesetzliche Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB ist gemäß § 757 Abs 2 ABGB nicht in den Erbteil als überlebender Ehegatte einzurechnen.
RS0126619 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das gesetzliche Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB ist gemäß § 757 Abs 2 ABGB nicht in den Erbteil als überlebender Ehegatte einzurechnen.