RS0126617 – AUSL EGMR Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Angesichts des Ermessensspielraums, den Staaten in Adoptionsangelegenheiten genießen, und der in diesem Bereich existierenden unterschiedlichen rechtlichen Systeme und Traditionen vermag eine Frist von zwei Monaten, was die Zurücknahme der Zustimmung zur Freigabe zur Adoption anlangt, einen gerechten Ausgleich bzw. Schutz der widerstreitenden Interessen gewährleisten. (Kearns gegen Frankreich)