Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Erstkläger und seine Ehefrau sind zu je einem Viertel, die Zweitklägerin zur Hälfte Erben nach der am 11. 3. 2006 verstorbenen DDr. Elfriede S***** (im Folgenden: Erblasserin). Die Ehefrau des Erstklägers hat ihre Ansprüche aus dem Dauergrabpflegevertrag an den Erstkläger abgetreten.…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Kläger ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Vorauszuschicken ist, dass die Kläger als Inhaber von Teilforderungen materielle Streitgenossen nach § 11 Z 1 ZPO sind (JBl 1959, 322; 1 Ob 150/02v; 1 Ob 198/02b; 1 Ob 309/02a). Es liegen daher die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 Z 2 JN vo…