Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil wie folgt zu lauten hat: „Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 7.080 EUR samt 9,97 % Zinsen seit 1. 12. 2006 zu bezahlen und …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ließ am 19. 7. 2005 ihren Pkw zur Reparatur eines Motorschadens zur Werkstatt des Beklagten bringen. Am 24. 11. 2005 hatte der Beklagte - nach mehreren Verzögerungen - die Reparatur fertiggestellt (Erneuerung des Zylinderkopfes samt diverser Anbauteile) und forderte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig und berechtigt. Der Beklagte argumentiert, dass es unbillig sei, dem säumigen Übernehmer zu ermöglichen, die 6 Monats Frist der Vermutung der Mangelhaftigkeit für die Dauer seiner Säumnis zu verlängern. Der streitgegenständliche Motorschaden habe sich daher …