Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Arbeitsrechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der am 25. 12. 1947 geborene Kläger ist seit 3. 7. 1995 als Sortierer im Verteilerzentrum bei der Post und Telegrafenverwaltung beschäftigt. Mit Inkrafttreten des PTSG wurde er Arbeitnehmer der Post und Telekom Austria AG. Mit 1. 1. 1999 wurde die Beklagte gegründet und mit 1. 7. 1999 v…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig; sie ist im Rahmen des Aufhebungsantrags auch berechtigt. Ausgehend von den in 4 Ob 103/83 = SZ 57/158 zu § 8 Invalideneinstellungsgesetz aufgestellten Grundsätzen, die auch noch für § 8 BEinStG Gültigkeit haben, ist vorweg …