Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.821,24 EUR (darin 303,54 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin, deren Firma am 19. 9. 1997 im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg eingetragen wurde, betreibt unter der Bezeichnung „Konditorei Cafe Braun“ eine Konditorei und ein Kaffeehaus in Hallein, das zuvor G***** Braun, geschäftsführender Alleingesellschafter der Klägerin, als Ei…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Klägerin macht geltend, sie besitze gegenüber dem Beklagten die älteren Rechte am Zeichen „Braun“, das auch ohne Verkehrsgeltung als ihr Firmenschlagwort seit der Eintragung im Firmenbuch unter den räumlich unbeschränkten - Schutz des § 9…