Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 2.078,21 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 346,37 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: An der Liegenschaft EZ ***** GB S***** mit der Grundstücksadresse W***** Straße ***** ist Wohnungseigentum begründet. Der Kläger ist Wohnungseigentümer der Wohnung Top 1, der Erstbeklagte der Wohnungen Top 2, 3 und 5 und die Zweitbeklagte der Wohnung Top 4. Die Schwägerin des Kl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. 1. Die von der Verpflichteten durchgeführten baulichen Änderungen, für welche auch gemeinsame Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen wurden, unterlagen § 13 Abs 2 Z 2 WEG 1975 (nun: § 16 Abs 2 Z 2 WEG). Zwei Anträge der Verpflichteten, die Zustimmung der übrig…