JudikaturJustizRS0126517

RS0126517 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 2015

Ein noch nicht mit Einstellungsbeschluss nach § 199 StPO beendetes "Diversionsverfahren" ändert an der den Konnexitätstatbestand des § 37 Abs 3 StPO bedingenden Anhängigkeit des Hauptverfahrens nichts.

Entscheidungen
7