Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Sachbeschluss des Rekursgerichts, der im gesamten übrigen Umfang einschließlich seiner Kostenentscheidung aufrecht bleibt, wird hinsichtlich der Vor- und Nacharbeiten zu den von der Antragsgegnerin durchzuführenden Arbeiten dahin abgeändert, dass er unter…
Text Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter des Geschäftlokals Top 2 im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist die Vermieterin und Eigentümerin des Hauses. Das Erstgericht trug mit seinem Sachbeschluss der Antragsgegnerin gemäß den §§ 3, 4 und 6 MRG die Durchführung näher bezeichneter im Revisionsre…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragstellers ist zulässig, weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs betreffend den Umfang von Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit der dem Vermieter aufgetragenen Durchführung von Erhaltungsarbeiten abgewichen ist. Der Revisionsrekurs ist…