JudikaturJustizRS0126479

RS0126479 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 2013

Ob an zwei rechtlich selbständigen, faktisch zusammengelegten Wohnungen überhaupt ein dringendes Wohnungsbedürfnis begründet werden kann, hängt  von den Umständen des Einzelfalls ab.

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