JudikaturJustizRS0126469

RS0126469 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2013

In dem durch seinen Antrag gemäß § 215 Abs 1 Satz 2 ABGB ausgelösten Verfahren hat der Jugendwohlfahrtsträger im Umfang seiner Befugnisse Parteistellung und Rechtsmittellegitimation. Dies gilt auch, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob die ihm gemäß Satz 3 zukommende vorläufige Obsorge noch aufrecht ist.

Entscheidungen
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